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Grundstoff

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind?

Ich muss
Laut § 34 der StVO gilt: "(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, 1. unverzüglich zu halten, 2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren, 3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, 4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuchs) (...)"
- anhalten und mich über die Unfallfolgen vergewissern
Das ist einer der Schritte, zu dem du verpflichtet bist, wenn du an einem Verkehrsunfall beteiligt bist.
- die Unfallstelle absichern
Das musst du im zweiten Schritt tun.
- Hilfe leisten, sollte es Verletzte geben
Nachdem du dich im 3. Schritt über die Unfallfolgen vergewissert hast, musst du im Falle verletzter Personen Hilfe leisten.

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