LKW (C)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: C1
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt
wird.
LKW mit Anhänger (CE)
(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
mitgeführt wird.
Kleiner LKW (C1)
Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Kleiner LKW mit Anhänger (C1E)
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg
zulässiger Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die
Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des
Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht
größer als 12 t.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.