LKW (C)
                        
                            Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
                            Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
                        
                        
                            Eingeschlossene Klasse: C1
                            Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
                            Mindestalter: 18 Jahre.
 Wenn die zulässige Gesamtmasse des
                            Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
                            gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn
                            der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
                            Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt
                            wird.
                        
                     
                    
                        LKW mit Anhänger (CE)
                        
                            (Lastzüge und Sattelzüge)
                            Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
                            Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
                        
                        
                            Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
                            Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
                            Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
                            Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
                            gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
                            der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
                            Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
                            mitgeführt wird.
                        
                     
                    
                        Kleiner LKW (C1)
                        
                            Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
                            Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
                        
                        
                            Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
                            Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
                            Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
                            gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
                            der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
                            Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
                            Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
                        
                     
                    
                        Kleiner LKW mit Anhänger (C1E)
                        
                            Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg
                            zulässiger Gesamtmasse).
                            Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
                            Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die
                            Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des
                            Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht
                            größer als 12 t.
                        
                        
                            Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
                            Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.
                            Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des
                            Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
                            gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
                            der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
                            Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
                            Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.