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Immer mehr Fahrschüler machen den Führerschein mit 17 ("Begleitetes Fahren")

Mit Führerschein-bestehen.de wirst du optimal auf die Theorieprüfung vorbereitet. Unabhängig davon, wie alt du bist.

Führerschein mit 17

...oder: Begleitetes Fahren

Seit Anfang des Jahres 2008 kann man in ganz Deutschland den "Führerschein mit 17" machen. Du musst also nicht mehr Volljährig sein, um den Auto-Führerschein erwerben zu können. Eine Bedingung gibt es jedoch: Wie die offizielle Bezeichnung "Begleitetes Fahren" schon vermuten lässt, muss bis zu deinem 18. Geburtstag eine erwachsene Begleitperson auf jeder Fahrt dabei sein.

So kannst du den Führerschein mit 17 machen

Du kannst dich ab 16-einhalb Jahren bei einer Fahrschule für die Auto-Führerschein-Klasse B (oder BE) anmelden, sofern deine Eltern damit einverstanden sind. Um dich optimal auf die theoretische Führerscheinprüfung vorzubereiten empfehlen wir dir mit Führerschein-bestehen.de zu lernen. Hier lernst du nämlich mit einem individuell auf dich abgestimmten Lernplan, der dich ganz automatisch fit für die Führerscheinprüfung macht.

Die praktische Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Erst wenn du dann auch 17 Jahre bist, darfst du dann offiziell Auto fahren. Du erhältst zwar keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung inkl. der speziellen Ausnahmegenehmigung für den Führerschein mit 17, doch sollte nicht weiter stören.

Gültigkeit & Umschreibung

Der Führerschein mit 17 gilt nur in Deutschland. Ab deinem 18. Geburtstag hast du noch 3 Monate Zeit, einen vollwertigen Führerschein zu beantragen. Danach verfällt auch die Prüfbescheinigung.

Bedingungen, die die obligatorische Begleitperson erfüllen muss

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Sie muss namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) haben
  • Sie darf höchstens 3 Punkte in Flensburg haben

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