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Diese Frage wird am 01.04.2025 aus dem Fragenkatalog entfernt und ab dann auch nicht mehr geprüft werden.
Kategorie
Stoffgebiet Grundstoff, Mofa
Fehlerpunkte 3

Frage-Nr.: 1.2.19-003
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Die StVO § 19 Abs 2 schreibt vor: (2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn 1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, 2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, 3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder 4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet.
Vor dem Andreaskreuz warten
Das rote Blinklicht weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie Anhalten müssen, da in Kürze ein Schienenfahrzeug den Weg kreuzen wird.
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Dieses kann sich sehr schnell annähern. Daher gibt es die Maßnahme des roten Blinklichtes. Wird das angezeigt, so muss gewartet werden, auch wenn kein Schienenfahrzeug zu sehen ist.
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Die Halbschranke kann sich jeden Moment schließen. Das Blinklicht dient der Vorbereitung auf die Schließung der Halbschranke. Diese darf nicht mehr passiert werden.
Infos zu dieser Kategorie

Bahnübergänge

Die Unterkategorie „Bahnübergänge“ ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Bahnübergänge stellen besondere Gefahrenstellen dar, da hier der Straßenverkehr auf den Schienenverkehr trifft. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen besondere Vorsicht walten lassen und die entsprechenden Regeln strikt einhalten.

Inhaltsverzeichnis

Gefahren an Bahnübergängen

Bahnübergänge sind häufig unübersichtlich und stellen besondere Herausforderungen dar. Züge haben einen langen Bremsweg und können nicht ausweichen, weshalb sie stets Vorfahrt haben. Zu den typischen Gefahren gehören:

  • Unterschätzte Geschwindigkeit eines herannahenden Zuges.
  • Missachten von Schranken oder Lichtsignalen.
  • Blockierte Übergänge durch stockenden Verkehr.

Diese Gefahren erfordern von Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Disziplin.

Richtiges Verhalten an Bahnübergängen

Das richtige Verhalten an Bahnübergängen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Grundsätzlich gilt:

Beim Annähern an einen Bahnübergang muss die Geschwindigkeit reduziert und die Verkehrssituation sorgfältig beobachtet werden. Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz weisen darauf hin, dass Züge stets Vorfahrt haben. Bei blinkendem Rotlicht, einem akustischen Signal oder geschlossenen Schranken ist das Überqueren des Bahnübergangs untersagt.

Fahrzeuge sollten niemals auf einem Bahnübergang zum Stehen kommen. Ist der Übergang durch stockenden Verkehr blockiert, darf er erst befahren werden, wenn eine sichere Überquerung gewährleistet ist. Besonders wichtig ist es, bei Schranken, die sich senken, nicht in Panik zu geraten. Sollte ein Fahrzeug dennoch auf dem Übergang stecken bleiben, ist sofort der Notruf zu verständigen und die Notrufnummer an der Übergangsschranke zu verwenden.

Besondere Regelungen

Es gibt unterschiedliche Arten von Bahnübergängen, die spezifische Verhaltensweisen erfordern. Unbeschrankte Bahnübergänge sind besonders gefährlich und erfordern einen vollständigen Halt, bevor die Schienen überquert werden. Der Fahrer muss sich vergewissern, dass kein Zug naht. Bei beschrankten Übergängen sorgen Schranken und Lichtsignale für zusätzliche Sicherheit, die dennoch nicht das eigene Mitdenken ersetzen.

Für Radfahrer und Fußgänger gelten ähnliche Regeln. Sie sollten besonders darauf achten, die Schienen nur bei freier Bahn zu überqueren und auf rutschigen Schienen vorsichtig zu sein.

Fazit

Bahnübergänge erfordern von allen Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht und Disziplin. Wer die Regeln einhält, die Verkehrszeichen beachtet und vorausschauend fährt, trägt wesentlich zur Sicherheit an diesen Gefahrenstellen bei. Die Prinzipien des Verhaltens im Straßenverkehr – Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung – sind auch hier die Grundlage für ein sicheres Miteinander.

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