Antwort: Für alle Kraftfahrzeuge bis
3,5
t zulässiger Gesamtmasse
Bei der freien Fahrstreifenwahl darf man innerorts bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung frei einen Fahrstreifen wählen. Es wäre also möglich, auf einer ansonsten leeren Fahrbahn auch den äußersten linken Fahrstreifen zu benutzen. Jedoch gilt diese Ausnahme vom Rechtsfahrgebot nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.