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Entzug der Fahrerlaubnis: Gründe für den Führerschein­entzug

Wiederholte Verkehrssünder müssen zu Fuß gehen

Zuviel Promille im Blut oder zu schnell unterwegs: Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, der kann auf unterschiedlichste Weise bestraft werden. Wenn sich Geldstrafen oder Punkte im Fahreignungsregister allerdings häufen oder die Vergehen zu drastisch waren, greifen die Behörden zum letzten Mittel: dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot ist nicht gleich Entzug der Fahrerlaubnis: Während ein Fahrverbot in der Regel auf 1 bis maximal 3 Monate begrenzt ist und der Führerschein anschließend zurückgeschickt wird oder abgeholt werden kann, erfolgt ein Führerscheinentzug durch einen richterlichen Beschluss. Damit kann der Führerschein frühestens nach einer Sperrfrist von 6 Monaten neu beantragt werden – allerdings können die Behörden eine Nachschulung oder MPU als Bedingung an die Neuausstellung des Führerscheins knüpfen.

Gründe für einen Führerscheinentzug?

Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, wenn dreimal falsch geparkt wurde. Erst bei gravierenden Verstößen droht der Entzug des Führerscheins: nämlich, wenn ein Fahrer im Sinne des Verkehrsrechts straffällig oder als Wiederholungstäter eingestuft wird. Folgende Sachverhalte könnten der Grund für einen Führerscheinentzug sein.

Grund 1: Drogen und Alkohol am Steuer

Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum

Don't drink and drive: Unter Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen zu fahren, ist niemals eine gute Idee. Zwar liegt die Promillegrenze bei 0,5 – gefährdest du, nachdem du Alkohol getrunken hast, jedoch andere Verkehrsteilnehmer, kannst du schon ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen werden. Der sofortige Führerscheinentzug erfolgt bei mehr als 1,1 Promille. Aber auch geringe Mengen von Alkohol im Blut können zum Verlust des Führerscheins führen, sofern von einer Wiederholungstat ausgegangen wird.

Bei Alkohol am Steuer werden in den meisten Fällen Fahrverbote von bis zu 3 Monaten verhängt. Der Führerscheinentzug kommt hier in der Regel seltener vor. Anders sieht es jedoch bei Drogenkonsum oder Drogenbesitz aus: In solchen Fällen werden oft härtere Maßnahmen ergriffen und die Fahrerlaubnis ist erstmal weg. Beispielsweise wird bei Fahrten unter Cannabis-Einfluss der Führerscheinverlust häufig an die Teilnahme an einer MPU geknüpft.

Grund 2: Zu schnell unterwegs

Auch bei Geschwindigkeits­überschreitungen trifft der Führerscheinentzug meist nur Wiederholungstäter oder Fahrer mit exorbitanten Geschwindigkeiten. Gewöhnlich wird zu schnelles Fahren mit Bußgeldern oder Fahrverboten geahndet: Die Grenzen liegen bei 31 km/h über dem Tempolimit innerhalb einer Ortschaft und bei 41 km/h außerorts. Wer im Ort oder auf Landstraßen 70 km/h schneller fährt als erlaubt, der muss seinen Führerschein für 3 Monate abgeben.

Fahrverbote treffen aber auch jene, die etwa 2-mal innerhalb eines Jahres mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren: Hier beträgt das Fahrverbot 1 Monat. Prinzipiell gilt jedoch bei Fahrverboten oder drohendem Entzug der Fahrerlaubnis: Steht ohne Führerschein die Existenz oder der Arbeitsplatz auf dem Spiel, dann sollte ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Je nach individuellem Fall kann unter Umständen dem Führerscheinverlust wegen Geschwindigkeits­überschreitung entgangen werden.

Grund 3: Fahrerflucht

Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Fahrerflucht gilt als eines der schlimmsten Verkehrsdelikte. Neben Freiheitsstrafen können hohe Geldstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Unfall-Flüchtige zukommen. Je nach Schadensfall fallen die Konsequenzen mehr oder weniger hart aus: Schon ein erheblicher Sachschaden kann den Führerscheinentzug für viele Monate zur Folge haben, sofern es sich laut Gericht um einen bedeutenden Schaden handelt.

Grund 4: Rotlichtverstoß bzw. rote Ampel überfahren

Auch rote Ampeln zu überfahren, ist kein Kavaliersdelikt. Was sich innerhalb von Sekundenbruchteilen entscheiden kann, hat mitunter umfassende Konsequenzen: angefangen bei Geldstrafen, über Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Und das ist auch verständlich: Mit dem Überfahren roter Ampeln werden andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr gebracht – insbesondere Fußgänger oder Fahrradfahrer. Der Führerscheinentzug droht umso mehr, je länger eine Ampel beim Überfahren schon rot war: Hatte das Lichtzeichen vor mehr als einer Sekunde gewechselt, fällt die Strafe deutlich härter aus.

Grund 5: volles Punkte-Konto in Flensburg

Maximal 8 Punkte dürfen es sein – werden es mehr, ist der Führerschein weg. Bei 4 oder 5 Punkten wird allerdings bereits verwarnt – ab 6 oder 7 Punkten folgt die Verwarnung. Darüber besteht bei bis zu 5 Punkten die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen, indem ein Fahreignungsseminar absolviert wird. Du siehst also: Der Entzug der Fahrerlaubnis passiert in diesem Fall nicht plötzlich. Wer sich jedoch unsicher ist, wie viele Punkte sich im Fahreignungsregister angesammelt haben, kann direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt nachfragen.

Entzug der Fahrerlaubnis: Einspruch einlegen

Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit

Wenn der Führerscheinentzug Realität wird: Erst einmal alles prüfen lassen. Denn auch wenn der Sachverhalt klar scheint, können natürlich auch auf behördlicher Seite Fehler passieren. Aus diesem Grund hat jeder, der dazu aufgefordert wird, seinen Führerschein abzugeben, das Recht, Einspruch einzulegen. Dafür fallen keinerlei Kosten an – ob mit oder ohne Anwalt. Allerdings muss die Einspruchserklärung fristgerecht in schriftlicher Form abgegeben werden. Die Ablauffrist für einen Widerspruch beträgt im Normalfall 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist und ohne Einspruch ist der Führerschein sicher weg.

Führerscheinentzug während der Probezeit

Während der Probezeit gelten andere Regeln: Bei Fahranfängern werden sämtliche Verkehrsdelikte in sogenannte A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Dabei gelten Delikte aus der A-Gruppe als schwerwiegend – beispielsweise Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer. Zu den B-Verstößen zählen etwa falsches Parken oder die Handybenutzung am Steuer. Entzogen wird der Führerschein während der Probezeit bei 3 A-Verstößen oder nach 6 B-Verstößen.

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