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Kategorie
Stoffgebiet Grundstoff, Mofa
Fehlerpunkte 4

Frage-Nr.: 1.1.09-017
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z. B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Eine häufige Folge, wenn ein Autofahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird ist die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). In dem Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen.
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Gesetzlich ist geregelt, dass ein Gericht dem/der Betroffenen für ein bis drei Monate verbieten kann, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen (vgl. §25 Abs. 1 StVG). Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn jemand einer rechtswidrige Tat nach §69 StGB begeht. Hierunter fällt auch das Fahren eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel.
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
§ 24a des StVG schreibt vor, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Wirkung berauschender Mittel eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann. Das StGB geht an dieser Stelle sogar noch weiter. Hier regelt §315c Abs. 1, dass wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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