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Diese Frage ist seit 01.04.2024 nicht mehr im Fragenkatalog enthalten und wird auch nicht mehr geprüft.
Kategorie
Stoffgebiet Zusatzstoff B
Fehlerpunkte 2

Frage-Nr.: 2.2.21-102
Sie sind mit einem Lkw mit Anhänger unterwegs und wollen gefälligkeitshalber eine Person mitnehmen. Wo dürfen Sie diese unterbringen?

Laut StVO gilt: "§ 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. (...) (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. .(..) Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.(...)"
Im Führerhaus
Die Person darf nur im Führerhaus an einem mit Sicherheitsgurt ausgerüsteten Sitzplatz untergebracht werden.
Auf der Ladefläche des Anhängers
Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden.
Auf der Ladefläche des Lkws
Hier dürfen keine Personen untergebracht werden.
Infos zu dieser Kategorie

Personenbeförderung

Die Unterkategorie „Personenbeförderung“ ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Sie umfasst die Regeln und Verhaltensweisen, die bei der Beförderung von Personen einzuhalten sind. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Sicherheit und den Komfort der beförderten Personen sowie anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Pflichten des Fahrers

Der Fahrer trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der beförderten Personen. Dazu gehört, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Vor Fahrtantritt sollte der Fahrer überprüfen, ob alle Fahrgäste korrekt angeschnallt sind und ob Kinder in geeigneten Kindersitzen gesichert sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Pflicht, rücksichtsvoll zu fahren und auf die Bedürfnisse der Mitfahrenden einzugehen. Plötzliche Bremsmanöver oder riskante Fahrweisen sind unbedingt zu vermeiden, da sie die Sicherheit der Insassen gefährden können.

Sicherheitsmaßnahmen bei der Personenbeförderung

Für eine sichere Personenbeförderung gelten spezielle Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Nutzung von Sicherheitsgurten, die in Deutschland für alle Fahrzeuginsassen vorgeschrieben ist. Kinder müssen in alters- und gewichtsgerechten Kindersitzen transportiert werden, um optimal geschützt zu sein.

Das Überladen des Fahrzeugs ist ebenfalls zu vermeiden, da dies die Fahrstabilität beeinträchtigen und zu Bußgeldern führen kann. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Gepäck oder andere Gegenstände sicher verstaut sind, um bei plötzlichen Bremsmanövern keine Gefahr darzustellen.

Besonderheiten bei der Beförderung bestimmter Personengruppen

Die Beförderung bestimmter Personengruppen, wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, erfordert besondere Rücksichtnahme. Kinder sollten immer in den dafür vorgesehenen Sitzen gesichert werden und möglichst auf den Rücksitzen des Fahrzeugs Platz nehmen. Ältere Menschen benötigen möglicherweise Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Hier ist Geduld und Aufmerksamkeit gefragt.

Bei der Beförderung von Menschen mit Behinderungen ist sicherzustellen, dass die notwendigen Hilfsmittel, wie Rollstühle, sicher verstaut und zugänglich sind. Spezielle Fahrzeuge mit entsprechenden Anpassungen können hierbei hilfreich sein.

Fazit

Die Personenbeförderung erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, Rücksichtnahme und Sorgfalt. Wer die gesetzlichen Vorschriften beachtet und sich an die Prinzipien des Verhaltens im Straßenverkehr hält, schützt nicht nur die Insassen, sondern trägt auch zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Eine verantwortungsvolle Personenbeförderung ist ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren und harmonischen Straßenverkehr.

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