Prüfungsreif auf der Überholspur: Mit unserer App für Android
Hol dir die Führerschein-bestehen.de App mit unseren Erklärungen und dem offiziellen Fragenkatalog.
Jetzt bei Google Play
Werbung nervt!?
Jetzt einloggen und werbefrei weiterlernen!
Vollausstattung für die Prüfungsvorbereitung:
Alle Fragen der Führerscheinprüfung in allen Übersetzungen
Alle Fragen der Theorieprüfung, in vielen Sprachen
Prüfungssimulationen und Spezialbögen
Prüfungs-Simulationen und Spezialbögen
Erklärungen zu allen Fragen der Klassen A und B
Erklärungen zu allen Auto- und Motorrad-Fragen
Trusted Shops geprüft
Trusted-Shops-geprüft
Auf allen Geräten nutzbar (Desktop, Tablet, Smartphone)
Auf allen Geräten nutzbar
Diese Frage ist seit 01.04.2023 nicht mehr im Fragenkatalog enthalten und wird auch nicht mehr geprüft.
Kategorie
Stoffgebiet Grundstoff, Mofa
Fehlerpunkte 3

Frage-Nr.: 1.2.34-002
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Die StVO § 34 schreibt im Falle eines Unfalls vor: "(...) 6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen, 7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten . (...)"
Sie dürfen den Unfallort ohne weiteres verlassen
Es ist eine angemessene Zeit zu warten, falls der Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeugs in der nächsten Zeit eintrifft. Der Unfallort darf nicht ohne weiteres verlassen werden.
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Die Personalien sind dem Geschädigten mitzuteilen und nicht einem Zeugen.
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Diese Regelung tritt in Kraft, wenn der Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeugs nicht nach angemessener Wartezeit eintrifft.
Infos zu dieser Kategorie

Unfall

Die Unterkategorie „Unfall“ ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Unfälle können trotz größter Vorsicht passieren und stellen eine Ausnahmesituation dar, die von den Beteiligten ein besonnenes und verantwortungsbewusstes Handeln erfordert. Die richtige Reaktion nach einem Unfall ist entscheidend, um weitere Gefahren zu vermeiden und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Inhaltsverzeichnis

Erste Schritte nach einem Unfall

Unmittelbar nach einem Unfall sollten Fahrer und Beteiligte Ruhe bewahren und folgende Schritte einleiten:

  • Fahrzeug sichern: Das Fahrzeug, sofern möglich, an den Fahrbahnrand bewegen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
  • Warnblinkanlage einschalten: Damit wird der nachfolgende Verkehr auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht.
  • Warndreieck aufstellen: In ausreichender Entfernung (mindestens 50 Meter innerorts, 100 Meter außerorts) aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Es ist wichtig, die Unfallstelle abzusichern, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. So können Folgeunfälle vermieden werden.

Pflichten der Unfallbeteiligten

Unfallbeteiligte haben bestimmte Pflichten, die gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten sind. Dazu gehören:

  • Hilfe leisten: Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, falls Personen verletzt wurden.
  • Polizei informieren: Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollte die Polizei verständigt werden.
  • Angaben machen: Name, Adresse und Versicherungsdaten müssen ausgetauscht werden. Ein Unfallbericht kann hierbei hilfreich sein.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar und wird als Fahrerflucht geahndet. Selbst bei kleineren Blechschäden sollte der Vorfall dokumentiert werden.

Sicherheitsmaßnahmen zur Unfallvermeidung

Um Unfälle zu vermeiden, sollten Fahrer stets defensiv und vorausschauend fahren. Dazu gehört:

  • Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Fahrzeugs, um technische Mängel zu vermeiden.

Auch das Vermeiden von Ablenkungen, wie die Nutzung des Smartphones während der Fahrt, ist essenziell, um die volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu richten.

Fazit

Unfälle im Straßenverkehr erfordern ein besonnenes und verantwortungsbewusstes Verhalten. Wer die Unfallstelle sichert, die notwendigen Pflichten erfüllt und vorausschauend fährt, trägt dazu bei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Prinzipien des Verhaltens im Straßenverkehr – Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung – sind auch in solchen Ausnahmefällen entscheidend, um Gefahren zu minimieren und Schäden zu begrenzen.

Prüfungsreif auf der Überholspur!

Melde dich an, um die Fragen und Antworten in einer von 12 Fremdsprachen zu sehen.

Zur Anmeldung

Dir gefallen unsere Erklärungen?
Dann wirst du unser Online-Lernsystem zur Vorbereitung auf den Führerscheintest lieben! Lerne alle Fragen für die Theorieprüfung online und bestehe auf Anhieb.
Prüfungsreif auf der Überholspur: Die Lern-App mit unseren Erklärungen!

Jetzt bei Google Play


Lade dir jetzt die werbefreie Führerschein-bestehen.de App auf dein Smartphone oder Tablet und lerne mit unseren Erklärungen und dem offiziellen Fragenkatalog.