Für kurzfristige Einkäufe ist die Nutzung eines solchen Parkplatzes untersagt, da so möglicherweise ein Berechtigter an der Nutzung gehindert wird. Ein Verkehrszeichen, das generell das Parken erlaubt, ist ein weißes "P" auf blauem, quadratischen Untergrund. Ist nur dieses Verkehrszeichen ohne Zusatzschild angebracht, dann darf hier jeder parken.