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Lkw-Führerschein Infos zu Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE

Großes Fahrzeug, große Verantwortung

Die Größten auf der Straße: Lkws legen nicht nur große Strecken zurück, sie transportieren mitunter auch große Lasten quer durchs Land bzw. durch verschiedenste Länder. Und dabei sind Brummis aufgrund von Gewicht und Größe gar nicht so leicht zu handeln. Wer sich also ans Steuer eines unbegrenzt schweren Lastkraftwagens setzen möchte, der braucht dafür einen Lkw-Führerschein Klasse C1, C1E, C oder CE. Doch an diesen sind verschiedene Bedingungen geknüpft – Führerschein-bestehen.de sagt euch welche!

Welche Lkw-Fahrerlaubnisklassen gibt es?

Lkw-Führerschein ist nicht gleich Lkw-Führerschein. Im Grunde gibt es 4 Fahrerlaubnisklassen zum Führen von Lastkraftwagen: C1, C1E sowie C und CE. Um Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5, aber weniger als 7,5 Tonnen zu führen, wird ein Führerschein Klasse C1 benötigt. Dieser berechtigt auch zum Ziehen von Anhängern – allerdings nur bis 750 Kilogramm. Für schwerere Anhänger ist Klasse C1E erforderlich.

Wenn jedoch Zugfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht gefahren werden sollen, kommt nur Klasse C in Frage. Damit dürfen die größten Brummis gefahren werden – das Gewicht des Anhängers ist aber dennoch auf 750 kg beschränkt. Aus diesem Grund setzt Klasse CE noch einen drauf: Der CE-Führerschein ist quasi die Königsklasse und berechtigt zum Führen ganz großer Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Wer privat einen Lkw-Führerschein macht, der darf mit diesem dann auch nur privat fahren. Möchtest du hingegen als Lkw-Fahrer arbeiten und gewerblich fahren, dann benötigst du eine Ausbildung bzw. Qualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Der Lkw-Führerschein allein reicht also nicht aus, um beruflich als Kraftfahrer tätig zu werden.

Voraussetzungen für den Lkw-Führerschein C und CE

Das sind die Voraussetzungen für einen Lkw-Führerschein

Wer groß raus will, muss klein anfangen: Der erste Schritt auf dem Weg zum Lkw-Führerschein ist nämlich der Pkw-Führerschein. Fahrerlaubnisklasse B ist Voraussetzung – sowohl für Klasse C als auch für Klasse C1. Wer noch einen Schritt weiter gehen und die schweren Anhänger ziehen möchte, der braucht natürlich zuerst den Führerschein Klasse C oder C1: dieser ist logischerweise Voraussetzung für die Klassen CE und C1E.

Um Lkw zu fahren, muss man darüber hinaus mindestens 21 Jahre alt sein. Die Ausnahme ist jedoch der Führerschein Klasse C1: dieser darf schon mit 18 Jahren erworben werden. Und auch im Rahmen einer Berufsausbildung kann der Lkw-Führerschein Klasse C schon früher gemacht werden, z. B. als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Doch das ist noch nicht alles: Neben dem Mindestalter und Vorhandensein bestimmter Fahrerlaubnisklassen, erfordert der Lkw-Führerschein per Gesetz eine ausführliche Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden künftige Lkw-Fahrer in Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration und Aufmerksamkeit sowie Reaktionsfähigkeit getestet. Und auch das Sehvermögen muss durch ein Gutachten vom Augenarzt bescheinigt werden.

Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?

Seit dem 28. Dezember 2016 gelten alle Lkw-Führerscheine nur fünf Jahre und müssen dann verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihn gewerblich oder privat nutzen. Die Verlängerung der Gültigkeit sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis mit folgenden Unterlagen beantragt werden: dem aktuellen Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einem aktuellen biometrischen Foto. Darüber hinaus sind ein neues augenärztliches Gutachten und ein aktuelles allgemeinärztliches Gutachten vonnöten. Bei gewerblicher Nutzung müssen zudem Nachweise über erforderliche Qualifikationen vorgelegt werden.

So bekommst Du einen Lkw-Führerschein

Da der Pkw-Führerschein Voraussetzung ist, müssen für den Lkw-Führerschein noch zusätzliche Stunden geleistet werden. Klasse C umfasst hinsichtlich Theorieunterricht 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzstoff (jeweils 45 Minuten), Klasse C1 hingegen 6 Doppelstunden Grundstoff sowie ebenfalls 6 Doppelstunden Zusatzstoff. Für die Klasse CE müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff absolviert werden.

Hinzu kommt die praktische Ausbildung. Dabei ist die Zahl der notwendigen verpflichtenden Sonderfahrten abhängig davon, welche Klassen zuvor absolviert worden sind. Für Klasse C sieht es folgendermaßen aus:

  • Klasse B auf C: 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
  • Klasse C1 auf C 3 Überland-, eine Autobahn- und eine Nachtfahrt
  • Gekoppelte Ausbildung von C und CE: 3 Überland- und eine Autobahnfahrt solo, 5 Überland-, 2 Autobahn-, 3 Nachtfahrten im Zug

Was kostet ein Lkw-Führerschein?

Die Kosten für den Lkw-Führerschein setzen sich zusammen aus verschiedenen Posten

Ein Lkw-Führerschein setzt sich aus unterschiedlichsten Posten zusammen, dabei können die jeweiligen Kosten je nach Bundesland stark variieren. Zu den Kosten für die Fahrschule, welche die Theoriestunden und Fahrstunden sowie Grundgebühr und Prüfungsgebühren beinhalten, kommen die Kosten für ärztliches und augenärztliches Gutachten, Antragstellung für die Führerscheinerweiterung, Erste-Hilfe-Kurs und biometrische Passbilder.

Damit kostet ein Lkw-Führerschein insgesamt ungefähr 2.600 bis 3.000 Euro. Er kann jedoch auch teurer werden: Je nach Lernfortschritt kann es unterschiedlich lange dauern und dementsprechend viele Fahrstunden erfordern, bis ein Lkw sicher beherrscht wird. Des Weiteren müssen Lkw-Fahrer ggf. eine Fahrerkarte für Lkws mit digitalem Tacho und bei Bedarf den ADR Schein (Gefahrgutführerschein) bezahlen. Und nicht zuletzt muss der Lkw-Führerschein alle 5 Jahre verlängert werden: Für zusätzliche Gutachten der Ärzte, Antragstellung etc. werden dann in regelmäßigen Abständen etwa 150 bis 200 Euro fällig.

Fördermöglichkeiten für den Lkw-Führerschein

Wer den Lkw-Führerschein machen möchte, um Berufskraftfahrer zu werden, der hierzulande Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen: Denn aufgrund des akuten Kraftfahrermangels, werden die Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins eventuell sogar komplett übernommen. Auskünfte gibt es etwa bei der Bundesagentur für Arbeit, den JobCentern oder Berufsgenossenschaften.

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