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Vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg, hinter dem der Verkehr auf Ihrem Fahrstreifen stockt. Wie verhalten Sie sich?

§26, Abs. 2 der StVO besagt: "Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten."
Auf dem Fußgängerüberweg warten, wenn keine Personen zu sehen sind
Das ist verboten. Du musst vor dem Fußgängerüberweg warten, bis sich der stockende Verkehr aufgelöst hat. So gewährleistest du, niemanden am Nutzen des Fußgängerüberwegs zu behindern.
Auf dem Fußgängerüberweg warten, um den Fahrzeugrückstau zu verkürzen
Das verkürzt den Fahrzeugrückstau nicht und ist zudem laut StVO untersagt.
Vor dem Fußgängerüberweg warten, um Personen das Überqueren zu ermöglichen
Du musst vor dem Fußgängerüberweg warten, bis der Verkehr wieder fließt.

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